Sie suchen eine
Rechtsanwältin für 


Genossenschaftsrecht

 Vereinsrecht

Personenschadensrecht  

  Arzthaftungsrecht

oder

allgemeines Zivilrecht


Dann bin ich die richtige Rechtsanwältin für Sie.


Ich analysiere Ihren Fall, 

entwickle eine Strategie

und trete für Sie ein. 


Sie können mich anrufen:

030 7871 7777    


oder eine E-Mail schicken:

info@ra-rutzen.de


Nutzen Sie meinen kostenlosen Rückrufservice!


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Ich höre Ihnen zu 
und nehme mir Zeit für Sie.
Sie stehen im Mittelpunkt meiner Beratung.

Ihre Zufriedenheit und Vertrauen ist der Maßstab meiner Beratung.
Ich lege sehr großen Wert darauf, Sie hinsichtlich Ihrer rechtlichen Fragen und rechtlichen Bedürfnisse umfassend zu beraten.
Hierzu werden wir zunächst unser erstes kostenloses und unverbindliches Telefongespräch führen. Ich werde Ihnen ggf. Unterlagen zukommen lassen, die Sie zu einem ersten Beratungsgespräch in meiner Kanzlei mitbringen.
Das Beratungsgespräch findet in der Regel auf  der Grundlage von Ihnen eingereichter Unterlagen statt.
Die Kosten für ein erstes Beratungsgespräch in meiner Kanzlei betragen max. 190,00 € netto. 
Den genauen Betrag nenne ich Ihnen in dem erstem Telefongespräch.
Die weiteren Kosten schätze ich dann abhängig von dem Umfang der Angelegenheit ein.

Suchen Sie nicht länger nach Antworten auf Ihre Fragen. Jede Rechtsfrage hängt von vielen Einzelheiten ab.
Rufen Sie mich am Besten gleich unter 030 7871 7777 
an oder schreiben Sie mir eine E-Mail an: info@ra-rutzen.de


Das schreiben meine Mandanten über mich: 


„Frau RA Rutzen zeichnet sich durch die Fähigkeit zuzuhören aus und rechtssicher zu reagieren. “


„Ihrer Entschlossenheit und ihrem Einfühlungsvermögen habe ich es zu verdanken, dass ich mich sehr gut vertreten gefühlt habe.“


„Frau Manuela Rutzen ist eine sehr sachkundige und fähige Anwältin mit Durchsetzungskraft. Ihr kluger Verstand und ihre Beratung mit Herz haben mir sehr weiter geholfen! Vielen Dank nochmal!“


„Eine sehr klare, scharfsinnige, kompetente und empathische Anwältin !“


„Ich würde Sie jedem weiter empfehlen und Sie auch jederzeit wieder aufsuchen!


„Eine klasse Rechtsanwältin!“


„Ich kann sie vorbehaltlos weiterempfehlen!“


"Bei akuten Problemen und Anfragen reagiert sie sehr schnell und führte Lösungen herbei, mit denen ich immer rechtlich auf der sicheren Seite war. Ich kann Frau Rutzen als Rechtsanwältin nur jedem empfehlen."


"Frau Rutzen schaut wirklich super gründlich nach und ich konnte mich immer 100% auf sie verlassen."


"Ich kann Frau Rutzen als exzellenten Geheimtipp jedem empfehlen, der sich erhofft,  in Schwierigkeiten wertschätzend gesehen und gut betreut zu werden. Auch komplizierte Verhandlungen gestaltet sie souverän."


"Sehr engagierte, kompetente Rechtsanwältin die auch über den Tellerrand schaut."


"Frau Rutzen ist eine der wenigen (leider!) Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen, die sich diesem Rechtsgebiet angenommen haben, und das mit hoher fachlicher Kompetent und Sorgfalt"

QUELLE: ANWALT-SUCHSERVICE.de
QUELLE: GO-LOKAL.de

Personenschadensrecht


Nicht immer verläuft das Leben reibungslos.  
Eben noch schien die Welt in Ordnung, plötzlich liegt man im Krankenhaus, weil eine andere Person unvorsichtig war und Sie vom Fahrrad gerissen hat. Oder Sie haben sich in die Behandlung eines Arztes begeben und die Behandlung ist nicht wie gewünscht verlaufen.
In derart schwierigen Lebenssituationen kann ich Ihnen als Anwältin zur Seite stehen und Ihre Ansprüche gegenüber dem Schädiger geltend machen und durchsetzen.
Es könnte sein, dass Sie als Selbständiger einen Verdienstausfallschaden ersetzt verlangen müssen, Ihren Haushalt nicht richtig führen konnten und deshalb einen Haushaltsführungsschaden hatten. Selbstverständlich geht es im Personenschadensrecht immer auch um Schmerzensgeld.

Wenn Sie es wünschen, nehme ich auch Kontakt zu Ihren Versicherungen auf und reguliere die Haftungsansprüche.

Krankenversicherung, Berufsgenossenschaft, private Unfallversicherung, Verletztengeld, Berufsunfähigkeitsversicherung, Krankentagegeld, Krankenhaustagegeld, Berufsunfähigkeitsrente

Heilbehandlungskosten, Aufwendungen Krankenbesuche, Vermehrung der Bedürfnisse, Haushaltsführungsschaden, Erwerbsschaden, Verdienstausfallschaden, Unterhaltsschaden, Mehraufwendungen, Schmerzensgeld, Rechtsverfolgungskosten
 

Arzthaftungsrecht



Haben Sie nach einer Knieoperation immer noch ständig Schmerzen und können Sie das Knie nicht mehr strecken? 
Wurden Sie möglicherweise gar nicht behandelt obwohl es Behandlungsbedarf gab? 
Leiden Sie unter einem Druckliegegeschwür (Dekubiti)? 
Wurden Sie mit Muskelkater nach Hause geschickt und hatten eine Venenthrombose? 
Wurde Ihnen ein falscher Zahn gezogen? 
Ist die Versorgung Ihrer Zähne ungenügend und hatte eine Nachbesserung keinen Erfolg?

Unter Arzthaftungsrecht versteht man einen Teilbereich des Medizinrechts. Im Mittelpunkt steht immer die Frage, ob ein entstandener Gesundheitsschaden Folge eines Behandlungsfehlers eines Arztes oder einer Ärztin ist. 

Es gibt zahlreiche Situationen, in denen der Verdacht eines Behandlungsfehlers begründet ist. Sollten Sie sich in so einer Situation befinden, helfe ich Ihnen, Ihre Rechte gegenüber den vermeintlichen Schädigern durchzusetzen.

Für die Durchsetzung Ihrer möglicherweise bestehenden Ansprüche ist zunächst das Sammeln sämtlicher zur Verfügung stehender Informationen, einschließlich dem Anfordern der Patientenunterlagen erforderlich.

In einem ersten Beratungsgespräch werde ich Sie über die Ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten informieren. 

Gesundheitsschaden, Behandlungsfehler, Diagnosefehler, Aufklärungsfehler, Therapiefehler, Befundunterlassung, grober Behandlungsfehler,  Zahnarzthaftung, Arzthaftung, Schadensersatz, Schmerzensgeld, Honorarrückerstattung

Genossenschaftsrecht


Seit dem Jahr 2001 befasse ich mich mit Genossenschaften. Damals fing alles mit der Gründung einer Mietergenossenschaft an. 
Außerdem arbeitete ich zunächst als juristische Mitarbeiterin, später in Kooperation als beratende Anwältin, für den Prüfungsverband der kleinen und mittelständischen Genossenschaften e.V. in Berlin (www.pruefungsverband.de).

In nahezu 20 Jahren habe ich mich hoch spezialisiert in Fragen des Genossenschaftsrechts.

Ich helfe Ihnen, wenn Sie eine Genossenschaft gründen wollen. 
Benötigen Sie eine auf Ihre Bedürfnisse angepasste Satzung?
Wollen Sie Ihre Satzung überarbeiten?
Benötigen Sie eine Lösung für Ihre rechtlichen Fragen?
Ich vertrete Sie gerichtlich und außergerichtlich bei allen genossenschaftsrechtlich relevanten Fragen.

Satzung, Gründung, Mitgliedschaft, Geschäftsanteile, Geschäftsguthaben, Gewinn und Verlust, Verzinsung, Dividende, Vorstand, Aufsichtsrat, Bevollmächtigter, Generalversammlung, Stimmrecht, schriftliche Beschlussfassung, Jahresabschluss, Lagebericht, Entlastung, Prüfungsverband, Kündigung, Ausschließung, Auseinandersetzungsguthaben, Liquidation.
 

Sind noch Fragen offen?

Rufen Sie am besten gleich unter 030 7871 7777 an oder vereinbaren ein kostenloses Erstgespräch.

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Vergütung

In unserem kostenlosen Telefonat bei dem Ihre Rechtslage eingeschätzt wird,  werden Sie selbstverständlich über den Umfang der Kosten informiert.  Mehr zur Vergütung erfahren Sie hier ...


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