Meine Vergütung

Ich kümmere mich gerne um Ihre Rechtsangelegenheiten.


Allerdings muss auch ich von meiner Arbeit leben und kann selbstverständlich meine Dienste nicht kostenlos zur Verfügung stellen.


Die Art meiner Vergütung hängt von der Art der Beauftragung und dem Mandanten ab.


Das erste Telefonat biete ich kostenlos an.


Eine einstündige Erstberatung in der Kanzlei oder telefonisch (ggf. auch per Skype) berechne ich nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Sie wird von mir in Einklang mit § 34 RVG mit max. 190,00 € netto veranschlagt (226,10 € inkl. MwSt.).


Mit Genossenschaften und Vereinen schließe ich in der Regel Honorarvereinbarungen. Eine Abrechnung erfolgt demnach in diesen Fällen auf Stundenbasis.


Der Stundensatz liegt zwischen 250,00 und 300,00 € pro Stunde (netto).


Für Genossenschaften, die Mitglieder des PkmG e.V. sind oder werden biete ich besondere Konditionen an. Sprechen Sie mich einfach an.


Mandate in personenschadensrechtlichen Bereichen rechne ich in der Regel nach RVG ab. In diesen Fällen vereinbare ich mit den Mandanten ein Erfolgshonorar.


Sprechen Sie mich einfach im konkreten Fall an. Ich mache Ihnen dann, wenn möglich, ein Beratungsangebot.

Sprechen Sie mit mir über Ihr Anliegen!